Informationen zur D-Popularmusik-Prüfung
Eingeladen sind Menschen, die Instrumente der Popularmusik spielen (z.B. Keyboard oder Gitarre) oder Gospelchöre, Jugendchöre und Bands leiten, denen aber eine klassische D-Orgel- oder D-Chorleitungsausbildung nicht zusagt. Ebenso können sich alle Personen, die bereits eine kirchenmusikalische Prüfung abgelegt haben, mit der D-Popularmusikprüfung zusätzlich qualifizieren.
Mit der bestandenen D-Popularmusikprüfung wird die Eignung zum kirchenmusikalischen Dienst nachgewiesen. Damit kann eine entsprechende Anstellung in Kirchengemeinden erreicht werden bzw. die Tätigkeit nach dem D-Tarif vergütet werden.
Und so funktioniert’s:
1. Zu Beginn findet in jedem Fall ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem vorhandene Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin / des Bewerbers ermittelt werden und daraufhin der individuelle Ausbildungsverlauf festgelegt wird. Zur Ausbildung gehört auch die Teilnahme an geeigneten Seminaren im Zeitraum von zwei Jahren, je nach Vorkenntnissen und nach Rücksprache mit der Ausbildungsleitung.
zum Beispiel:
- Rhythmus-Workshop
- Keyboard-Seminar bzw. Gitarren-Seminar
- Chorleitungs-Seminar
- Jazz-Rock-Pop Basic
- Band-Workshop
2. Vor der Abschlussprüfung sind vorzulegen:
Nachweis praktischer popularmusikalischer Erfahrungen in der Gemeinde.
Nachweis der Teilnahme an den vereinbarten Ausbildungsseminaren, s. o.
Die genaue Prüfungsordnung und das Anmelde-Formular gibt es rechts zum Download.