Beratung für Hygienekonzepte
Hier finden Sie den Kontakt
Manche Kommunen oder Landkreise verlangen inzwischen für gottesdienstliche Veranstaltungen ein Hygienekonzept Gottesdienst nach §§ 23 und 3 der Corona-VO Niedersachsen. Für Beratung in solchen Fällen steht das Veranstaltungsmanagement in der Evangelischen Medienarbeit (EMA) gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Stefan Riepe.
Organisatorisches und Rechtliches
- stetig aktualisierte Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
-
Rundverfügung_G_3_2016_Anlage
Allgemeine Richtlinien für die Beheizung und Lüftung von Kirchen und Kapellen
Stand:Januar 2016