Neuer Pauschalvertrag zum Vervielfältigen von Liedern für den Gemeindegesang

Nachricht 10. Februar 2026

Die EKD und die Verwertungsgesellschaft Musikedition, kurz VG Musikedition, haben einen neuen Pauschalvertrag geschlossen. Die VG Musikedition vertritt Urheber:innen aus dem Bereich der Musik. Der neue Pauschalvertrag regelt das Vervielfältigen von Liedtexten (mit und ohne Noten) für den Gemeindegesang. Der neue Pauschalvertrag ist seit dem 01.01.2026 gültig. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2032.

Erlaubte Vervielfältigungen

Durch den Pauschalvertrag ist es weiterhin zulässig, für den Gemeindegesang in Gottesdiensten und Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen Liedtexte mit und ohne Noten zu vervielfältigen. Der Pauschalvertrag kann angewandt werden, wenn die Kirche der alleinige Veranstalter ist und die Veranstaltung nicht-kommerziell ist. Möglich sind einzelne Papierkopien, eine Sichtbarmachung via Projektor oder Beamer sowie ein digitaler Zugang via QR-Code. Ebenfalls möglich sind gedruckte Liedhefte mit maximal acht Seiten für den einmaligen Gebrauch. Bei allen Formen der Vervielfältigung müssen die Urheber*innen genannt werden.

Der neue Pauschalvertrag deckt weiterhin nicht Vervielfältigungen für Chöre, Solist:innen und Instrumentalmusiker:innen ab. Auch für Vervielfältigungen durch kirchliche Kindertagesstätten oder Pflegeheime müssen eigene Verträge abgeschlossen bzw. Lizenzen erworben werden.

  • NEU: Der Pauschalvertrag deckt erstmals auch eine digitale Zugänglichmachung von Liedtexten mit und ohne Noten via QR-Code ab. Wichtig ist, dass die Inhalte nicht heruntergeladen werden können, nur über den QR-Code zugänglich gemacht werden und nur während des Gottesdienstes oder der Veranstaltung zugänglich sind. Nicht zulässig sind daher z.B. Liedtexte in herunterladbaren pdf-Dateien oder auf öffentlich aufrufbaren Webseiten sowie Liedtexte, die auch nach dem Gottesdienst oder der Veranstaltung aufgerufen werden können.
  • NEU: Der Pauschalvertrag erfasst nicht mehr die Einblendung von Liedtexten mit und ohne Noten von Gottesdiensten, die direkt auf einer kirchlichen Webseite gestreamt werden. Dies war eine Sondervereinbarung, die zu Beginn der Corona-Pandemie geschlossen wurde und nun endet. Wenn Sie noch Videos mit gestreamten Gottesdiensten online verfügbar haben, müssen Sie die eingeblendeten Liedtexte und ggf. Noten nachträglich entfernen bzw. das ganze Video entfernen, wenn die Einblendung nicht separat entfernt werden kann. Gottesdienste, die über YouTube o.ä. gestreamt und in eine kirchliche Webseite eingebunden werden, sind hiervon nicht betroffen.

Repräsentativerhebung 2026/2027

Der Pauschalvertrag sieht vor, dass die nächste turnusmäßige Repräsentativerhebung vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 stattfinden wird. Für diese Erhebung wird wie bisher eine geringe Anzahl an Kirchengemeinden repräsentativ ausgewählt. Die ausgewählten Kirchengemeinden dokumentieren in dem genannten Zeitraum, wie viele Vervielfältigungen von Liedtexten mit und ohne Noten sie anfertigen und melden dies an die VG Musikedition. Wir werden rechtzeitig zum Ablauf der Repräsentativerhebung sowie zu den ausgewählten Kirchengemeinden informieren.

Kontakt

Bei Rückfragen zu den Vertragsinhalten wenden Sie sich bitte an das Landeskirchenamt:

  • Sachgebiet Medien- und Urheberrecht in der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes: Wiebke Volkhardt, wiebke.volkhardt@evlka.de, 0511 1241-741