Erlaubte Vervielfältigungen
Durch den Pauschalvertrag ist es weiterhin zulässig, für den Gemeindegesang in Gottesdiensten und Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen Liedtexte mit und ohne Noten zu vervielfältigen. Der Pauschalvertrag kann angewandt werden, wenn die Kirche der alleinige Veranstalter ist und die Veranstaltung nicht-kommerziell ist. Möglich sind einzelne Papierkopien, eine Sichtbarmachung via Projektor oder Beamer sowie ein digitaler Zugang via QR-Code. Ebenfalls möglich sind gedruckte Liedhefte mit maximal acht Seiten für den einmaligen Gebrauch. Bei allen Formen der Vervielfältigung müssen die Urheber*innen genannt werden.
Der neue Pauschalvertrag deckt weiterhin nicht Vervielfältigungen für Chöre, Solist:innen und Instrumentalmusiker:innen ab. Auch für Vervielfältigungen durch kirchliche Kindertagesstätten oder Pflegeheime müssen eigene Verträge abgeschlossen bzw. Lizenzen erworben werden.
- NEU: Der Pauschalvertrag deckt erstmals auch eine digitale Zugänglichmachung von Liedtexten mit und ohne Noten via QR-Code ab. Wichtig ist, dass die Inhalte nicht heruntergeladen werden können, nur über den QR-Code zugänglich gemacht werden und nur während des Gottesdienstes oder der Veranstaltung zugänglich sind. Nicht zulässig sind daher z.B. Liedtexte in herunterladbaren pdf-Dateien oder auf öffentlich aufrufbaren Webseiten sowie Liedtexte, die auch nach dem Gottesdienst oder der Veranstaltung aufgerufen werden können.
- NEU: Der Pauschalvertrag erfasst nicht mehr die Einblendung von Liedtexten mit und ohne Noten von Gottesdiensten, die direkt auf einer kirchlichen Webseite gestreamt werden. Dies war eine Sondervereinbarung, die zu Beginn der Corona-Pandemie geschlossen wurde und nun endet. Wenn Sie noch Videos mit gestreamten Gottesdiensten online verfügbar haben, müssen Sie die eingeblendeten Liedtexte und ggf. Noten nachträglich entfernen bzw. das ganze Video entfernen, wenn die Einblendung nicht separat entfernt werden kann. Gottesdienste, die über YouTube o.ä. gestreamt und in eine kirchliche Webseite eingebunden werden, sind hiervon nicht betroffen.